An erster Stelle ist die Gesundheit und verantwortungsvolle Einstellung. Bleiben Sie informiert, um sich selbst, Ihre Kollegen und den Klienten zu schützen.
Es wird empfohlen, bei der Montage die ganze Zeit einen Mundschutz, ein Tuch oder eine andere Bedeckung der oberen und unteren Atemwege zu tragen und, falls möglich, Schutzhandschuhe zu tragen.
Kontakt der Hände mit dem Gesicht vermeiden und erhöhte Hygiene einhalten, vor allem regelmäßige Desinfektion und Händewaschen.
Persönlichen Kontakt mit dem Klienten, mit dem Vertreter des Klienten und mit anderen Mitarbeitern bei der Montage auf ein Minimum reduzieren. Immer einen Sicherheitsabstand von mindestens 2 Meter einhalten.
Es wird den Gewerbetreibenden empfohlen, vor der Ausreise zum Projekt einen Test auf die Erkrankung Covid 19 machen zu lassen und bei Bedarf sich damit an der Baustelle auszuweisen, das negative Ergebnis des RT-PCR-Tests darf jedoch nicht älter als 48 Stunden sein.
Team Jurling bemüht sich, auch trotz der aktuellen Situation jedes Projekt mit der geforderten Anzahl der Monteure zu besetzen, was zur Zufriedenheit des Klienten führt.
Es wird empfohlen, alle hygienischen Anordnungen auf der Baustelle einzuhalten. Vor allem Bedeckung der oberen und unteren Atemwege (ein Mundschutz, Schal oder ein Tuch), persönlichen Abstand als auch erhöhte Händedesinfektion.
Es ist im Allgemeinen bekannt, dass die aktuellen Maßnahmen der Behörde des öffentlichen Gesundheitswesens des jeweiligen Landes einzuhalten sind. Es wird ebenfalls empfohlen, falls der Gewerbetreibende einen Verdacht hat oder falls er an sich Anzeichen der Erkrankung Covid 19 bemerkt, aus Vorbeugungsgründen zu Hause zu bleiben, bzw. den geplanten Projektantritt aufzuheben.
Europäische Länder ändern ihre Anordnungen zur Verhinderung der Verbreitung der COVID-19-Pandemie je nach der Entwicklung der Situation. Es wird empfohlen, sich vor der Ausreise über die aktuellen Einschränkungen im jeweiligen Land kurz zu informieren. Mehr Informationen erfahren Sie hier:
DE:
AT:
Sollten Sie Anzeichen der Erkrankung COVID-19 aufweisen (erhöhte Temperatur, Müdigkeit, Geschmacks- und Geruchsverlust), bleiben Sie zu Hause, bzw. in der Unterkunft und setzten Sie sich mit der jeweiligen regionalen Behörde des öffentlichen Gesundheitswesens in Verbindung.
Falls die Person, mit der Sie Kontakt hatten, auf die Erkrankung COVID-19 positiv getestet wurde, ist es nötig, den Antritt der Montage aufzuheben, bzw. zu verschieben. Weiter je nach den aktuell geltenden Anordnungen der Behörde des öffentlichen Gesundheitswesens vorgehen und den Jurling Support informieren.
Einige Unterkünfte verlangen, dass man sich bei der Ankunft mit einem negativen Ergebnis des Tests auf COVID-19 ausweist. Deshalb wird es empfohlen, sich in der jeweiligen Unterkunft immer im Voraus über die aktuellen Einschränkungen zu informieren.
SK
Wenn Sie aufs Gebiet aus den EU-Ländern kommen, die außer der Liste der sicheren Länder liegen (Länder mit geringerem Risiko), ist es nötig, sich mit einem negativen Ergebnis des RT-PCR-Testes auf die Erkrankung COVID-19 auszuweisen, der in Laboratorien außerhalb des Gebiets der Slowakischen Republik durchgeführt wurde und nicht älter als 72 Stunden ist (gerechnet wird es ab Erhalt des Ergebnisses, nicht ab Durchführung des Testes), oder sich hier zu registrieren https://korona.gov.sk/ehranica/ und nachfolgend in die häusliche Quarantäne zu gehen. Frühestens am 5. Tag können Sie einen kostenlosen Test absolvieren. In dem Falle, dass Sie keinen Test absolvieren oder dass Sie kein Ergebnis des Testes erhalten, endet Ihre Quarantäne nach 10 Tagen. Falls Sie in den letzten 3 Monaten die Erkrankung COVID-19 überwunden haben und eine Bescheinigung davon haben, müssen Sie sich an der Grenze mit dem negativen RT-PCR-Test nicht ausweisen und Sie müssen sich auch keiner Form der Quarantäne unterziehen.
Die Liste der Risikoländer und mehr Informationen finden Sie hier: https://korona.gov.sk/cestovanie-do-sr-od-16-11-2020/
CZ
Die Regeln für die Einreise auf das Gebiet der Tschechischen Republik gemäß der Schutzmaßnahme des Gesundheitsministeriums vom 16. November 2020 richten sich danach, aus welchem Land Sie in die Tschechische Republik kommen.
Pflichten im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, falls es sich um die Einreise aus einem roten Land handelt, wo Sie sich in den letzten 14 Tagen länger als 12 Stunden aufgehalten haben:
Die Liste der Risikoländer und nähere Informationen finden Sie hier: https://koronavirus.mzcr.cz/seznam-zemi-podle-miry-rizika-nakazy/
Die oben genannten Informationen haben wir aufgrund der Empfehlungen aus den öffentlich zugänglichen Portalen vorbereitet und sie haben nur einen informativen Charakter.
Bleiben Sie gesund.
Jurling Team